Bewohnervertretung
Mitwirkung der Bewohnervertretung
Durch das Heimgesetz (HeimG) wird unseren behinderten volljährigen
Bewohnern/innen, ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten unserer
Einrichtung garantiert.
Die Bewohnervertretung ist die Interessenvertretung für die BewohnerInnen
unserer Einrichtung. Durch sie wirken die BewohnerInnen in
Angelegenheiten unseres Alltags wie Aufenthaltsbedingungen,
Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Das Mitwirkungsrecht
betrifft aber auch Maßnahmen, die der Sicherung der
Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen,
sowie die Vereinbarungen, die der Heimträger mit den
Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die
einzelnen Leistungen des Heims, deren Qualität und Preis
trifft.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Heimgesetz (HeimG) sowie
in der Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohner
in Angelegenheiten des Heimbetriebs (HeimMitwirkungsV) festgelegt.
Aufgaben der Bewohnervertretung sind u.a.
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Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von BewohnerInnen
und erforderlichenfalls Hinwirkung auf ihre Erledigung
durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen
Fällen mit dem Träger der Einrichtung |
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Förderung der Eingliederung der BewohnerInnen
in dem Heim |
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Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen zu Änderung
der Heimverträge für BewohnerInnen und der
Heimordnung |
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Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen |
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Planung oder Durchführung von Veranstaltungen,
Alltags- und Freizeitgestaltung, Unterkunft, Betreuung
und Verpflegung |
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Bestellung eines Wahlausschusses vor Ablauf der Amtszeit,
Durchführung von Bewohnerversammlungen und Abgabe
von Tätigkeitsberichten |
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Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung
einer angemessenen Qualität der Betreuung |
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etc. |
Bildung und Zusammensetzung der Bewohnervertretung
Die Bewohnervertretung wird von unseren BewohnerInnen in regelmäßigen
Abständen gewählt. Die Amtszeit der Bewohnervertretung
beträgt vier Jahre.
Zur Unterstützung der Arbeit unserer Bewohnervertretung wurde
ein Angehörigen-Betreuerbeirat gebildet. Er soll die
Bewohnervertretung bei seiner Arbeit beraten und unterstützen.
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