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Ambulante Betreuung
Unsere ambulante Betreuung versteht sich im Sinne des ambulant
betreuten Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB XII).
„Betreutes Wohnen“ ist die Hilfe im Rahmen der
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zum selbständigen
Wohnen außerhalb von Einrichtungen. Das „Betreute
Wohnen“ als ambulantes Angebot nach § 53 i. V.
m. § 54 Abs. 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 2 Ziffer
6 SGB IX schließt andere Hilfeleistungen nach dem SGB
sowie Sozialgesetzen, wie zum Beispiel Hilfe zur Pflege, Haushaltshilfe,
persönliche Hilfe sowie rechtliche Hilfe, nicht aus. „Betreutes Wohnen“
ist eine ambulante Betreuungsform zur sozialen Eingliederung
von Menschen mit Behinderungen. Ziel der Hilfe ist es, die
Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu erhalten
und zu stärken, um ihnen zu ermöglichen, ein selbständiges
Leben in der Gemeinschaft zu führen. Dazu ist es auch
erforderlich die Hilfen anderer Sozialleistungsträger
zu erschließen. „Betreutes Wohnen“ kann
vorübergehend, für längere Zeit oder im Einzelfall
lebenslang angezeigt sein. Dabei können Menschen mit
Behinderungen allein, in einer Partnerschaft, innerhalb einer
Familie oder in einer Wohngemeinschaft leben.
Durch das „Betreute Wohnen“ darf keine neue Abhängigkeit
für den behinderten Menschen entstehen, sondern das Eingliederungsziel
soll erreicht werden.
Ambulante Eingliederungshilfe ist dann die geeignete Hilfeform,
wenn nach den Umständen des Einzelfalles feststeht, dass
zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Heimbetreuungsbedürftigkeit
besteht.
Seit Januar 2003 werden drei Bewohner/-innen aus dem Johannishof
in ihren eigenen Wohnungen von Mitarbeiter/-innen der Einrichtung
ambulant betreut. Zielgruppe
Zielgruppe unserer ambulanten Betreuung sind Menschen
mit geistigen Behinderungen im Sinne des § 53 SGB XII.
Sie benötigen vorübergehend, für längere
Zeit oder im Einzelfall lebenslang Unterstützung in der
selbständigen Lebensführung. Ein stationäres
Angebot ist nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich.
Notwendige Voraussetzung ist eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit
den überwiegenden Teil des Lebensalltags allein oder
mit Hilfe Dritter strukturieren und bewältigen zu können.
Das Angebot einer ambulanten Betreuung bezieht sich z. Zt.
auf Bewohner/-innen, die vorher in einer teilverselbständigten
Wohngruppe oder Wohnheimgruppe der Einrichtung betreut worden
sind. Ausschlusskriterien
In Einzelfällen wird das Ansinnen einer ambulanten Betreuung
abgelehnt, wenn die Notwendigkeit einer anderen Fachlichkeit
hier eindeutig überwiegt oder eine fruchtbare Zusammenarbeit
prognostizierbar kaum wahrscheinlich ist. Personal
Die Betreuung wird von den Mitarbeitern/-innen der teilverselbständigten
Wohngruppen mit sozial- oder heilpädagogischer Qualifikation
übernommen. In Einzelfällen übernehmen Erzieher/-innen oder Heilerziehungspfleger/-innen der Wohnheimgruppen
die ambulante Betreuung. Betreuungsart/
Betreuungsumfang
Durch die ambulante Betreuung werden vorwiegend Menschen mit
geistiger Behinderung unterstützt. Die Intensität
und Dauer der Betreuung wird einzelfallbezogen am Ausmaß
des individuell vorhandenen Hilfebedarfs nach dem Prinzip
der Hilfe zur Selbsthilfe unter dem Aspekt der ganzheitlichen
Hilfestellung ausgerichtet.
Die Betreuung erfolgt in der eigenen Wohnung des behinderten
Menschen (z. B. Einzelwohnung, Wohngemeinschaft, Wohnen mit
Partnern und / oder Kindern, bei Angehörigen).
Ausgehend vom individuellen Hilfebedarf, umfasst die ambulante
Betreuung Unterstützung, Beratung und Anleitung in verschiedenen
Bereichen. Die Betreuung orientiert sich an den Kompetenzen
des behinderten Menschen und berücksichtigt seine individuelle
Biographie und Lebenserfahrung. Betreuungsinhalte
Das Hilfespektrum der ambulanten Betreuung reicht von konkreter
Hilfestellung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung
bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung.
Dazu gehört beispielsweise:
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Hilfe bei der Beschaffung oder Erhalt einer Wohnung |
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Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere
im Zusammenhang mit Selbstversorgung, persönlicher
Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikte
mit Bewohnern und Nachbarn |
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Unterstützung bei notwendiger Inanspruchnahme
medizinischer und sozialer Dienste und Leistungen sowie
im Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen |
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Gespräche über die persönliche Situation,
Krankheit und Ängste |
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Beratung in Konflikt- , Krisen- und Verdrängungssituationen |
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Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung
des Lebenskreises über den Wohnbereich hinaus |
Arbeit mit Angehörigen und amtlichen Betreuern
Angehörige und amtliche Betreuer werden soweit wie möglich
in die Arbeit einbezogen bzw. werden Tätigkeiten entsprechend
des festgelegten Aufgabenkreises vom amtlich bestellten Betreuer
übernommen.
Hilfeplan und Dokumentation
Unter Einbeziehung des Bewohners wird ein individueller Hilfeplan
erstellt. Angehörige und/ oder amtliche Betreuer sowie
ein Mitarbeiter des zuständigen Kostenträgers wirken
an der Erstellung des Hilfeplans mit. Dieser Hilfeplan wird
hinsichtlich der festgelegten Ziele regelmäßig
überprüft, reflektiert und fortgeschrieben.
Die gesamte Betreuungsarbeit wird kontinuierlich dokumentiert.
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